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patric fohnen film FILM & VIDEOPRODUKTION
Burgstraße 9
9330 Althofen
T +43 664 92 65 609
info(at)deuxpointproduction.at
www.patricfohnenfilm.com
Inh.: Patric Fohnen
FN: 399732 t
UID: ATU67796815
Konzept, Layout und Umsetzung
design in time werbeagentur e.U.
Bildbearbeitung
design in time werbeagentur e.U.
1. Allgmeines
1.1.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse
zwischen dem Auftraggeber und Patric Fohnen Film – Film und
Videoproduction. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.2.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung,
die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck
möglichst nahe kommt.
1.3.
Für alle Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse, die diesen AGB
unterliegen, ist alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz
Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction“ in Krumpendorf/Kärnten.
2. Auftragserteilung
2.1.
Aufträge müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
schriftlich erteilt werden.
2.2.
Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche
Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.
2.3.
Angebote von Patric Fohnen Film sind freibleibend, sofern nicht
ausdrücklich auf die Verbindlichkeit eines Angebots verwiesen wird.
2.4.
Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau genannte
Auftraggeber angenommen. Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen
eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf
der schriftlichen Zustimmung von Patric Fohnen Film.
2.5.
Eine für einen namentlich genannten Auftraggeber gebuchte Leistung
auf Dritte zu übertragen ist einer Agentur nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung von Patric Fohnen Film – Film und
Videoproduction gestattet.
3. Kosten
3.1.
Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle Herstellungskosten
samt Masterkopie. Zudem sind im Preis die Nutzungsrechte, wie sie im
Abschnitt 9.3. genannt werden, enthalten.
3.2. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Patric Fohnen Film –
Film und Videoproduction vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er
für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
3.3. Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, die Mehrkosten nach sich
ziehen, so müssen diese Kosten von Patric Fohnen Film – Film und
Videoproduction ausdrücklich benannt werden. Im Falle, dass Patric
Fohnen Film – Film und Videoproduction dies versäumt, dürfen dem
Auftrtaggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in
Rechnung gestellt werden.
3.4. Die Auswahl der Schauspieler, Sprecher und anderer Mitwirkender
geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber
den Einsatz bestimmter Schauspieler oder Sprecher, so trägt er die
eventuell anfallenden Mehrkosten, die durch Honorarforderungen
entstehen, die über dem von Patric Fohnen Film – Film und
Videoproduction üblicherweise gezahlten Honorar liegen.
3.5. Kommt eine Änderung des Films durch Vorschlag von Patric Fohnen
Film – Film und Videoproduction zustande, die zu Mehrkosten führt, so
muss der Auftraggeber diese Änderungen und Zusatzkosten ausdrücklich
genehmigen.
3.6. Zusätzliche Drehzeit, die nicht durch Verschulden von Patric Fohnen
Film – Film und Videoproduction anfällt (z.B. durch wetter- und
naturbedingte Verzögerungen) wird in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten
müssen von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction gesondert
ausgewiesen werden.
3.7. Wird ein Drehtermin später als vierzehn Tage vor dem vereinbarten
Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Patric Fohnen Film – Film
und Videoproduction Anspruch auf die Vergütung der durch diese
Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
3.8. Wird für eine Absprache bzw. ein Konzept/Drehbuch ein gesonderter
Vertrag abgeschlossen, so fällt der dafür vereinbarte Preis auch dann
an, wenn sich der Auftraggeber entschließt, diese Vorlage nicht
verfilmen zu lassen.
4. Preise
4.1. Prinzipiell gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste von
Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction. Abweichend davon können
individuelle Preise vereinbart werden.
4.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in
Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
4.3. Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten,
von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction in angemessenem Umfang
in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Bei Standardproduktionen ist die erste Hälfte des Rechnungsbetrags
nach dem ersten Vorschnitt, die zweite Hälfte 14 Tage nach Zusendung der
Masterkopie fällig. Für individuelle Produktionen werden die
Zahlungsbedingungen gesondert festgelegt.
5.2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der
Rechnung beim Auftraggeber fällig. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb
dieser Zeit nicht auf dem Konto von Patric Fohnen Film – Film und
Videoproduction ein, so ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug.
Zur Feststellung des Verzugs bedarf es keiner Mahnung oder Fristsetzung
durch Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction.
5.3. Im Falle, dass der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug ist oder
sofern ausdrücklich Stundung vereinbart worden ist, werden dem
Auftraggeber Zinsen in der Höhe von 5% berechnet (einschließlich
etwaiger Bearbeitungskosten).
6. Haftung
6.1. Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction haftet im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber für alle
vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
6.2. Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei
Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche
Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
6.3. Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels
besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Patric Fohnen Film –
Film und Videoproduction hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder
den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.
7. Filmproduktion
7.1. Der Film wird auf der Grundlage eines vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Konzepts/Drehbuchs oder eines angepassten
standardisierten Drehbuchs oder einer individuell mit dem Auftraggeber
erarbeiteten Absprache bzw. individuell erarbeiteten Konzepts/Drehbuchs
erstellt. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer
schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die
Herstellung des Films.
7.2. Der Film wird in einer Qualität hergestellt, wie sie Patric Fohnen
Film – Film und Videoproduction anhand von Musterrollen (Showreels)
vorweisen kann.
7.3. Die ausschließliche Verantwortung für die technische und
inhaltliche Gestaltung des Films liegt bei Patric Fohnen Film – Film und
Videoproduction. Für die sachliche Richtigkeit des Filminhalts sowie die
rechtliche Zulässigkeit zeichnet der Auftraggeber verantwortlich.
7.4. Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags,
aber vor Produktionsbeginn geltend macht, müssen von Patric Fohnen Film
– Film und Videoproduction berücksichtigt werden. Über eventuelle aus
diesen Änderungen resultierende Preisänderungen muss der Auftraggeber
informiert werden. Bei Änderungswünschen, die die bis dahin getroffene
Absprachen so stark verändern, dass Patric Fohnen Film – Film und
Videoproduction die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann,
berechtigen den Auftragnehmer zur Ablehnung. In diesem Fall steht Patric
Fohnen Film – Film und Videoproduction ein gesondertes Kündigungsrecht
zu und die bis dahin entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu
übernehmen.
7.5. Wünscht der Auftraggeber nach Produktionsbeginn Änderungen, können
diese nur unter der Zustimmung von Patric Fohnen Film – Film und
Videoproduction und bei einer Einigung über die daraus entstehenden
Kosten vorgenommen werden.
7.6. Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials
wünscht (z.B. Verwendung eigener Texte, Bilder usw.), verpflichtet er
sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur
Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung
angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben
werden. Muss überlassenes Material durch Patric Fohnen Film – Film und
Videoproduction aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die
hierfür enstehenden Kosten.
7.7. Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren
Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenes
Produktionsmaterial verfügt und diese an Patric Fohnen Film – Film und
Videoproduction überträgt.
7.8. Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction haftet bei Verlust
oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer
Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den
Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt Patric
Fohnen Film – Film und Videoproduction keine Haftung, da es in der
Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.
7.9. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels,
so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um AKM/GEMA-freies
Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem
AKM/GEMA-pflichtigem Material besitzt.
7.10. Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben
veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Patric Fohnen Film –
Film und Videoproduction hierfür keine Haftung.
7.11. Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust ,
Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei Patric Fohnen
Film – Film und Videoproduction.
8. Abnahme
8.1. Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction übergibt den Film dem
Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung entweder als DVD, auf
Speichermedium (Memory Stick) oder er steht dem Auftraggeber dann zum
Download bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen
schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche
Zustimmung nicht innerhalb von 10 Tagen gilt der Film als abgenommen.
8.2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der
festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen
Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen
Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch
auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber
zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
8.3. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach
Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen
werden nicht berücksichtigt.
9. Rechte
9.1. Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction versichert, dass sie
über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle
schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Drehbücher verfügt,
insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen
Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und
Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von ihr
verwaltet werden.
9.2. Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen
Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie
schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei
Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction.
9.3. Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß
des vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfangs. Der Auftraggeber ist
berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene
Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt sein
Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise
an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen
erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten
auf den Auftraggeber über.
9.4. Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction erhält vom
Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von
ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B.
für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder
für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen
(vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen).
9.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von
Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction genehmigten Änderungen
durch Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction selbst vornehmen zu
lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder
technischen Gründen unzumutbar.